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Amtlicher Lageplan
Der Amtliche Lageplan ist eine der wichtigsten Unterlagen zur Verwirklichung eines Bauvorhabens. Oft wird er auch als "Lageplan zum Bauantrag" bezeichnet.

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Wozu wird ein "Amtlicher Lageplan" benötigt?
Im Baugenehmigungsverfahren stellt der Amtliche Lageplan eine entscheidende Grundlage dar. Er ist das Bindeglied zwischen der realen Örtlichkeit, den rechtlichen Gegebenheiten und dem geplanten Bauvorhaben. Der Amtliche Lageplan ist jeweils Teil der Bauvorlage für das Bauanzeigeverfahren und für die Baugenehmigung. Durch ihn wird sichergestellt, dass darauf aufbauende Planungen nicht gegen bau- oder nachbarrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Die Erstellung des Amtlichen Lageplanes
Grundlagen für die Erstellung des Amtliche Lageplans sind eigene Messungen sowie die maßgeblichen Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster. Vor Ort werden die Grundstücksgrenzen im erforderlichen Umfang überprüft. Die Gegebenheiten auf dem Baugrundstück und die Nachbarbebauung werden lage- und höhenmäßig erfasst und dargestellt.
Ein amtlicher Lageplan darf nur von einem Beratenden Ingenieur der Fachrichtung Vermessungswesen oder - insbesondere bei schwierigen Grenzverhältnissen - einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden. Schwierige Grenzverhältnisse liegen u.a. vor, wenn nur die minimal zulässigen Tiefen der Abstandsflächen eingehalten werden sollen oder Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück liegen sollen. Hierfür kann u. U. notwendig werden, zunächst eine Grenzwiederherstellung durchzuführen.